Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Altay Mor, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Mor-A-Tech (nachfolgend „wir" oder „Mor-A-Tech"), und seinen Auftraggebern über Leistungen aus den Bereichen Heizung, Sanitär, Lüftung und Klimatechnik – unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Besonderheiten für Verbraucher sind an den jeweiligen Stellen gekennzeichnet.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Fassung gilt ab Juli 2026. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn im jeweiligen Angebot oder Auftrag ausdrücklich auf sie verwiesen wird; die bloße Veröffentlichung auf dieser Website ersetzt diesen Verweis nicht.
2. Vertragsschluss
Die Darstellungen unserer Leistungen auf dieser Website, insbesondere Leistungsbeschreibungen, Referenzprojekte und etwaige Preisangaben, sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Eine Anfrage über das Kontaktformular oder auf anderem Weg ist eine unverbindliche Bitte um Erstellung eines Angebots. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Auftraggeber ein Angebot unterbreiten und dieser es annimmt, oder wenn wir einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag ausdrücklich – schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung – bestätigen.
Da unsere Leistungen in der Regel eine Begutachtung der Örtlichkeit voraussetzen, kommt der Vertrag üblicherweise im Rahmen eines persönlichen Termins oder nach vorheriger Besichtigung zustande und ist regelmäßig kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB. Sollte im Einzelfall dennoch ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher vorliegen, stellen wir die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung von Preis und Terminen führen.
Der Auftraggeber wirkt an der Vertragsdurchführung mit, insbesondere durch:
- rechtzeitige Gewährung von Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten und Anlagen,
- Bereitstellung notwendiger Informationen zur Bestandsanlage (z. B. vorhandene Installationen, Anschlüsse, Unterlagen früherer Arbeiten),
- Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, soweit diese dem Auftraggeber obliegen, und Benennung eines Ansprechpartners vor Ort.
Verzögert sich die Ausführung durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung fachlich geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei umfangreicheren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere der gesetzliche Verzugszinssatz.
5. Termine und Fristen
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als „verbindlich" oder „Fixtermin" bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Richttermine.
Termine verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn ihre Einhaltung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, höhere Gewalt oder von uns nicht zu vertretende Umstände – etwa Liefer- oder Materialengpässe bei Herstellern – verhindert wird.
6. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte und eingebaute Geräte, Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung unser Eigentum.
7. Abnahme
Werkvertragliche Leistungen sind nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, sind konkret zu benennende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte und zur Abnahme angezeigte Leistung trotz angemessener Fristsetzung ohne Angabe eines Mangelgrundes nicht ab, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Gegenüber Verbrauchern nehmen wir keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen vor.
Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig; dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – in diesem Fall begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Wartungs- und Servicevereinbarungen
Für gesondert vereinbarte Wartungs- oder Servicevereinbarungen (z. B. wiederkehrende Heizungs-, Lüftungs- oder Klimawartung) gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr; sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates von dieser Rechtswahl unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz in Obernburg am Main.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Fragen zu einem laufenden oder geplanten Auftrag beantworten wir gerne direkt: info@mor-a-tech.de